Unsere Elternbeiräte im Schuljahr 2024/2025

Klasse 1a

 

 

 

 

 

Klasse 1b

 

 

 

 

 

Klasse 1c

     

 

 

 

Klasse 2a

 

Frau Weber

Frau Eiring

 

Klasse 2b

 

Frau Fischer

Herr Ebel

 

Klasse 2c

 

Herr Gruber

Herr Michai

Klasse 3a

 

Frau Corsini (Leone)

Frau Palomo dos Santos

 

Klasse 3b

 

Herr Zipa

Frau Noß

 

Klasse 3c 

 

Frau Yürek

Frau Uyar

Klasse 4a 

 

Frau Melzer

Frau Ickstadt

 

Klasse 4b 

 

Frau Dreher

Frau Akkus

 

Klasse 4c

 

Frau Kuhn

Frau Müller

 

 


Rechte und Pflichten der Elternbeiräte

1. Einführung

Hessen besitzt die einzige Länderverfassung (siehe www.kultusministerium.hessen.de), die den gemeinsamen Erziehungsauftrag von Eltern und Schule gesetzlich festgehalten hat und erlaubt, die Gestaltung des Unterrichts mitzubestimmen. Damit haben insbesondere die Klassenelternbeiräte besondere Einflussmöglichkeiten. Ziel der Schulleitung, Lehrer und Eltern, die Partner bei der Erziehung der Kinder sind, sollte ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule sein.

 

2. Organisatorisches 

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Klassenelternbeirat und einen Stellvertreter. Diese arbeiten als Bindeglied zwischen Lehrkraft bzw. Schulleitung und der Elternschaft. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim. Es gibt zwei Wahlgänge (pro Kind und Wahlgang eine Elternstimme), im ersten wird der Klassenelternbeirat gewählt, danach der Stellvertreter.

 

3. Aufgaben und Mitgestaltungsmöglichkeiten

Die Tätigkeit als Klassenelternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Klasse informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Durch die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternbeirats hat man darüber hinaus die Möglichkeit, Einblicke in die übergeordneten Themen des Schullebens zu bekommen – die Schule verliert an Anonymität.

An erster Stelle ist man als Klassenelternbeirat Ansprechperson für die Eltern, für die Lehrkräfte und für die Schulleitung, wenn es um Fragen geht, welche die Klasse oder einen Teil der Klasse betreffen. In dieser Funktion sollte man via Telefon und e-mail erreichbar sein.

Der Klassenelternbeirat lädt in Abstimmung mit den Klassenlehrern zu den Elternabenden ein, denn diesen sind von den Eltern für die Eltern. Es besteht auch die Möglichkeit, in den Räumlichkeiten der Schule einen Elternabend ohne Klassenlehrer durchzuführen. Auch ist es möglich, weitere Fachlehrer einzuladen. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn eines der Hauptfächer nicht durch den Klassenlehrer unterrichtet wird. Auf Antrag eines Viertels der Klassenelternschaft sind die Fachlehrer zur Teilnahme verpflichtet. Elternabende sollten mindestens einmal im Halbjahr durchgeführt werden. 

Inhalte für einen Elternabend sind z.B.

  • allgemeine schulische Themen z.B. Klassensituation
  • gegenseitiges Kennenlernen der Eltern und Austausch (insbesondere in den ersten Klassen)
  • Fragen zu verschiedenen Fächern, zu Unterrichtsinhalten und – methoden
  • allgemeine Erziehungsfragen
  • Hausaufgaben: Aufschreiben, Kontrolle, Umfang, Hausaufgabenheft
  • Planung von Klassen- /Schulveranstaltungen

Der Klassenelternbeirat und der Stellvertreter sind Mitglieder des Schulelternbeirats. Mindestens einer nimmt an den Sitzungen des Schulelternbeirats (3-4 im Jahr) teil, bringt die Vorschläge aus „seiner“ Klasse ein und berichtet am nächsten Elternabend über die Inhalte der Schulelternbeiratssitzung.

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Interessen in einem geschützten Umfeld den Klassenelternbeiräten darzulegen und können darauf vertrauen, dass ihre Anliegen ggf. auch anonym an die entsprechenden Ansprechpartner weiter getragen werden.

Die Zuweisung der Lehrer oder die Zusammensetzung der Schülerschaft einer Klasse unterliegen nicht der Mitbestimmung der Klassenelternbeiräte. Sie haben aber das Recht, über die Gestaltung des Unterrichts, die Verwendung von Lernmitteln oder die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag (z.B. Ausflüge) zu beraten. Außerdem sollten Elternbeiräte hin und wieder abgleichen, ob die Lehrer nach den verabschiedeten Curricula vorgehen. Bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers/Schülerin führen können, haben die Elternbeiräte das Recht gehört zu werden.

 

4. Anregungen

Um das Miteinander in der Klasse zu fördern und auch die Anonymität unter den Eltern aufzubrechen ist es empfehlenswert, ab und zu in den ungezwungenen Rahmen eines Eltern-Stammtisches, ggf. mit Lehrer, oder zu einem Klassenfest einzuladen. Eine andere ungezwungene Form von Eltern-Lehrer Treffen sind Nachmittage, bei denen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern bestimmte Aktivitäten durchgeführt werden z.B. Bastelnachmittage, Sport und Spiel, kleine Wanderungen. Auch Schulfeste bieten eine gute Gelegenheit für informelle Kontakte zwischen Eltern und Lehrern.

Toll ist es, wenn man es schafft, die Eltern so untereinander zu vernetzen, dass man auch die Kenntnisse und Fähigkeiten der Elternschaft nutzen bzw. einbeziehen kann z.B. durch Anschauungsunterricht, den Besuch einer Praxis, eines Betriebes oder durch Erzählung und Berichte von Eltern über die eigene Arbeit oder ein besonderes Hobby etc. Es stärkt auch die Klassengemeinschaft, wenn Eltern bei Veranstaltungen auch die Aufsichtspflicht ggf inkl. Abholung für solche Kinder übernehmen, deren Eltern nie bei solchen Veranstaltungen teilnehmen (können).

Sinnvoll ist die Anfertigung von Klassenlisten mit Telefonnummer, Adressen und e-Mail Adressen der Eltern (aber Vorsicht: aus Datenschutzgründen immer die Einwilligung der Eltern einholen). Zum schnellen Informationsfluss kann eine Telefonkette hilfreich sein. Lehrer können ihre Telefonnum- mern/e-mail bekannt geben, aber Eltern können dies nicht einfordern. Man sollte versuchen, dass zumindest die Klassenelternbeiräte diese Kontaktdaten haben.

Der Klassenelternbeirat sollte als „Filter“ zwischen Elternschaft und Lehrer/Schulleitung dienen. Er sollte die allgemeine Stimmung der Klasse aufnehmen und die unterschiedlichen Interessen bündeln und kanalisieren. Manchmal muss er auch beruhigen und Themen wieder auf eine sachliche Ebene bringen. Die Klassenelternbeiräte sollten sich in Gesprächen mit Lehrer/Schulleitung darüber klar sein, dass sie die Meinung der gesamten Elternschaft der Klasse vertreten und nicht ihre persönliche Ansicht. Ansonsten sollte man dies deutlich machen. Mit Blick auf den gemeinsamen Erziehungsauftrag ist es sinnvoll, öfters das Gespräch mit dem Klassenlehrer zu suchen und nicht erst dann, wenn „Probleme“ auftreten. Eine schnelle mail mit spontanem Feedback oder ein Anruf sorgen dafür, dass Dinge sich nicht erst aufstauen.

Wenn es wichtige Themen in der Klasse gibt, sei es ein oder mehrere Kinder betreffend, oder Klassen- oder Fachlehrer oder sonstige Probleme, sollte folgende „Kommunikationskette“ eingehalten werden: Eltern an Klassenelterbeirat, Klassenelternbeirat an Lehrer, dann erst an Schulleitung. Es kann Situationen geben, in denen der Klassenlehrer und/oder der Klassenelternbeirat Unterstützung braucht. In solchen Fällen steht der Vorstand des Schulelternbeirates zur Verfügung.

 

5. Abschlusswort

Eltern und nicht nur Klassenelternbeiräte sind häufig unterstützend an der Grundschule Langendiebach tätig. Das kann z.B. als Begleitung bei Ausflügen sein, als Leseeltern insbesondere in den ersten Klassen, als Computer-Helfer, bei der Organisation von Bastelnachmittagen (wenn alle inkl. Lehrer dazu Lust haben), als Helfer bei Schulfest und Projektwochen. 

Wir können viel tun, um das Schulleben für unsere Kinder zu bereichern. Nutzen wir die Chance!